Swiss Care Connect-Premium Recruiting Agentur für Pflegefachkräfte | Europaallee 41-8004 Zürich
Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, regeln diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") abschliessend die Rechtsbeziehungen zwischen der Swiss Care Connect - Premium Recruiting Agentur für Pflegefachkräfte, Inh. Narloch (CHE-341.036.072) ("Swiss Care Connect") und ihren Auftraggebern ("Kunden") für die von Swiss Care Connect ausgeführten Aufträge zur Personalrekrutierung.
Swiss Care Connect übernimmt die professionelle Personalrekrutierung und -selektion für Ihre Kunden. Leistungsgegenstand bildet der Nachweis von Interessenten (z.B. Personal, im Folgenden "Kandidat") durch die Swiss Care Connect zum Zweck des Abschlusses eines Geschäfts (z.B. eines Arbeitsvertrags) zwischen dem Kunden und dem Kandidaten (Nachweismäkelei i.S.v. Art. 412 OR).
Im Rahmen des Leistungspakets "Premium" übernimmt Swiss Care Connect zusätzlich zum Nachweis eines Kandidaten gemäss Ziffer 2 die vollständige Begleitung und Koordination des gesamten Vermittlungsprozesses für Gesundheitseinrichtungen. Die Leistungen umfassen:
Falls Swiss Care Connect mit dem Kunden das Leistungspaket "Premium Plus" vereinbart, übernimmt Swiss Care Connect zusätzlich zu allen Leistungen des Leistungspakets "Premium " gemäss Ziffer 3 und zum Nachweis eines Kandidaten gemäss Ziffer 2 die folgenden Dienstleistungen, die eine intensive persönliche Betreuung des Kandidaten im Betrieb des Kunden beinhaltet, welche insbesondere in der Einarbeitungsphase eine wertvolle Unterstützung für Kunden und Kandidaten bietet:
Das Vermittlungshonorar ist – unabhängig von der Erfüllung der Leistungen gemäss Ziffer 3 bzw. 4 dieser Vereinbarung – fällig und geschuldet, sobald der Kunde mit einem von Swiss Care Connect nachgewiesenen Kandidaten innerhalb von 12 Monaten, nachdem der Kandidat dem Kunden durch die Swiss Care Connect oder einer Hilfsperson der Swiss Care Connect zum ersten Mal dem Kunden präsentiert worden ist, ein Geschäft abschliesst (z.B. einen Arbeitsvertrag unterzeichnet). Swiss Care Connect ist vom Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen ihrer Tätigkeit und dem Zustandekommen des Vertragsabschlusses entbunden.
Entschliesst sich der Kunde dazu, mehr als einen der vorgestellten Kandidaten einzustellen, so schuldet er Swiss Care Connect das entsprechende Vermittlungshonorar für jeden der eingestellten Kandidaten.
Das Vermittlungshonorar beträgt
Dabei sind die Leistungen des Pakets "Premium" inkludiert. Falls das Paket "Premium- Plus" vereinbart wurde, werden die obengenannte Vermittlungshonorare mit dem Faktor 1.5 multipliziert.
Das Jahressalär versteht sich als das im Arbeitsvertrag vereinbarte Bruttojahressalär exkl. Zusatzleistungen wie Boni, Gratifikationen etc. Der unterzeichnete Arbeitsvertrag gilt als Grundlage für die Berechnung des Honorars. Zu diesem Zwecke ist Swiss Care Connect unaufgefordert eine Kopie desselben zuzustellen.
Swiss Care Connect stellt dem Kunden ohne anderslautende schriftliche Absprache keine zusätzlichen persönlichen Kosten (Schaltung von Inseraten, Reisespesen etc.) in Rechnung. Ein Mindesthonorar ist ausdrücklich nicht geschuldet.
Alle geschuldeten Honorare verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
Die erste Rate in Höhe von 80% des Honorars wird mit Abschluss des Arbeitsvertrages fällig. Die zweite Rate in Höhe von 20% des Honorars wird nach Ablauf der Probezeit fällig. Wird vor Ablauf der vertraglich festgelegten Probezeit das Arbeitsverhältnis rechtmässig aufgelöst, entfällt die zweite Rate vollständig.
Beide Raten verstehen sich mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsstellung.
Die von Swiss Care Connect eingereichten Bewerbungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Kundin verpflichtet sich, über die ihr vorgestellten Kandidaten und deren persönliche sowie berufliche Verhältnisse strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese nur so weit zu verarbeiten/nutzen wie für die Stellenbesetzung erforderlich.
Im Übrigen ist die Datenschutzerklärung der Swiss Care Connect anwendbar.
Swiss Care Connect übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Echtheit der durch den Kandidaten vorgelegten Unterlagen und Informationen sowie für die Qualität der Arbeit erfolgreich vermittelter Kandidaten.
Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung des Kandidaten sowie das Vorliegen einer allenfalls notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die ausgeschriebene Stelle auf eigene Verantwortung zu prüfen.
Im Übrigen ist die Haftung der Swiss Care Connect - soweit gesetzlich zulässig - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Swiss Care Connect verpflichtet sich, keine erfolgreich vermittelten Kandidaten der Kunden weder direkt oder indirekt im Interesse anderer Klienten abzuwerben oder vorsätzlich anzusprechen.
Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieser Vereinbarung als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.
Gerichtsstand ist Zürich. Schweizerisches Recht ist ausschliesslich anwendbar.
Zürich, 2025