AGBs zur Personalvermittlung

Swiss Care Connect-Premium Recruiting Agentur für Pflegefachkräfte | Europaallee 41-8004 Zürich

1. Zweck

Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, regeln diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") abschliessend die Rechtsbeziehungen zwischen der Swiss Care Connect - Premium Recruiting Agentur für Pflegefachkräfte, Inh. Narloch (CHE-341.036.072) ("Swiss Care Connect") und ihren Auftraggebern ("Kunden") für die von Swiss Care Connect ausgeführten Aufträge zur Personalrekrutierung.



2. Leistungsgegenstand

Swiss Care Connect übernimmt die professionelle Personalrekrutierung und -selektion für Ihre Kunden. Leistungsgegenstand bildet der Nachweis von Interessenten (z.B. Personal, im Folgenden "Kandidat") durch die Swiss Care Connect zum Zweck des Abschlusses eines Geschäfts (z.B. eines Arbeitsvertrags) zwischen dem Kunden und dem Kandidaten (Nachweismäkelei i.S.v. Art. 412 OR).



3. Leistungsumfang Paket "Premium" 

Im Rahmen des Leistungspakets "Premium" übernimmt Swiss Care Connect zusätzlich zum Nachweis eines Kandidaten gemäss Ziffer 2 die vollständige Begleitung und Koordination des gesamten Vermittlungsprozesses für Gesundheitseinrichtungen. Die Leistungen umfassen:


  • Direktansprache geeigneter Fachkräfte über Social-Media-Kanäle sowie gezielte Facebook-Kampagnen
  • Erstgespräche mit interessierten Kandidaten zur Vorselektion und Klärung zentraler Voraussetzungen
  • Unterstützung bei der SRK-Anerkennung ab Beginn des Bewerbungsprozesses
  • Aufbereitung und Versand der Bewerbungsunterlagen an die Gesundheitseinrichtung
  • Koordination von Vorstellungsgesprächen und Schnuppertagen
  • Einholen von Referenzauskünften
  • Individuelle Absagen an nicht berücksichtigte Kandidaten
  • Persönliche Begleitung vor Ort:
  • Empfang der vermittelten Fachkräfte in der Schweiz
  • Fahrdienst zu Vorstellungsgesprächen, Schnuppertagen und Terminen in der Gesundheitseinrichtung
  • Organisation von Hotelunterkünften während der Kennenlernphase
  • Begleitung im Onboarding-Prozess bei erfolgreicher Vermittlung:
  • Unterstützung bei Behördengängen
  • Hilfe bei Wohnungssuche und Umzug
  • Persönliche Ansprechpartnerin während des gesamten Integrationsprozesses
  • Intensive persönliche Betreuung während der gesamten Probezeit, inklusive regelmässiger Gespräche, Videocalls und persönlicher Treffen – zur Sicherstellung einer gelungenen Einarbeitung und Integration
  • Integration in eine Community für Neuankömmlinge zur Förderung des sozialen Ankommens in der Schweiz



4. Leistungsumfang Paket "Premium Plus"

Falls Swiss Care Connect mit dem Kunden das Leistungspaket "Premium Plus" vereinbart, übernimmt Swiss Care Connect zusätzlich zu allen Leistungen des Leistungspakets "Premium " gemäss Ziffer 3 und zum Nachweis eines Kandidaten gemäss Ziffer 2 die folgenden Dienstleistungen, die eine intensive persönliche Betreuung des Kandidaten im Betrieb des Kunden beinhaltet, welche insbesondere in der Einarbeitungsphase eine wertvolle Unterstützung für Kunden und Kandidaten bietet:


  • Wöchentliche Vor-Ort-Besuche in der Gesundheitseinrichtung des Kunden zur Standortbestimmung
  • Regelmässige Gespräche mit der Stationsleitung zur Reflexion des Einarbeitungsprozesses, zur Besprechung von Anliegen und zur Entlastung der Stationsleitung und des Teams
  • Gespräche mit dem Team, wenn gewünscht, zur Förderung der Integration neuer Mitarbeitender
  • Individuelle Begleitung des neuen Teammitglieds durch persönliches Coaching und Mentoring einer diplomierten Pflegefachkraft
  • Unterstützung bei Herausforderungen während der Einarbeitungsphase
  • Zur Entlastung der Stationsleitung und des Teams: Aktive Mitwirkung in der Einarbeitungsphase – vor allem durch organisatorische Begleitung und Orientierung im Stationsalltag; fachliche Hinweise erfolgen bei Bedarf, bleiben jedoch stets im Rahmen der bestehenden Verantwortlichkeiten der Gesundheitseinrichtung



5. Vermittlungshonorar


Das Vermittlungshonorar ist – unabhängig von der Erfüllung der Leistungen gemäss Ziffer 3 bzw. 4 dieser Vereinbarung – fällig und geschuldet, sobald der Kunde mit einem von Swiss Care Connect nachgewiesenen Kandidaten innerhalb von 12 Monaten, nachdem der Kandidat dem Kunden durch die Swiss Care Connect oder einer Hilfsperson der Swiss Care Connect zum ersten Mal dem Kunden präsentiert worden ist, ein Geschäft abschliesst (z.B. einen Arbeitsvertrag unterzeichnet). Swiss Care Connect ist vom Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen ihrer Tätigkeit und dem Zustandekommen des Vertragsabschlusses entbunden.


Entschliesst sich der Kunde dazu, mehr als einen der vorgestellten Kandidaten einzustellen, so schuldet er Swiss Care Connect das entsprechende Vermittlungshonorar für jeden der eingestellten Kandidaten.



6. Berechnung des Vermittlungshonorars


Das Vermittlungshonorar beträgt


  • 15% des ersten Jahressalärs bei einem Jahressalär bis zu CHF 70'000;
  • 20% des ersten Jahressalärs bei einem Jahressalär von CHF 70'001 bis CHF 110'000;
  • 25% des ersten Jahressalärs ab einem Jahressalär von CHF 110'001.


Dabei sind die Leistungen des Pakets "Premium" inkludiert. Falls das Paket "Premium- Plus" vereinbart wurde, werden die obengenannte Vermittlungshonorare mit dem Faktor 1.5 multipliziert.


Das Jahressalär versteht sich als das im Arbeitsvertrag vereinbarte Bruttojahressalär exkl. Zusatzleistungen wie Boni, Gratifikationen etc. Der unterzeichnete Arbeitsvertrag gilt als Grundlage für die Berechnung des Honorars. Zu diesem Zwecke ist Swiss Care Connect unaufgefordert eine Kopie desselben zuzustellen.


Swiss Care Connect stellt dem Kunden ohne anderslautende schriftliche Absprache keine zusätzlichen persönlichen Kosten (Schaltung von Inseraten, Reisespesen etc.) in Rechnung. Ein Mindesthonorar ist ausdrücklich nicht geschuldet.


Alle geschuldeten Honorare verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.



7. ZahlungsmodalitÄten und Erfolgsgarantie 


Die erste Rate in Höhe von 80% des Honorars wird mit Abschluss des Arbeitsvertrages fällig. Die zweite Rate in Höhe von 20% des Honorars wird nach Ablauf der Probezeit fällig. Wird vor Ablauf der vertraglich festgelegten Probezeit das Arbeitsverhältnis rechtmässig aufgelöst, entfällt die zweite Rate vollständig.


Beide Raten verstehen sich mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsstellung.



8. Vertraulichkeit und Datenschutz


Die von Swiss Care Connect eingereichten Bewerbungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Kundin verpflichtet sich, über die ihr vorgestellten Kandidaten und deren persönliche sowie berufliche Verhältnisse strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese nur so weit zu verarbeiten/nutzen wie für die Stellenbesetzung erforderlich.


Im Übrigen ist die Datenschutzerklärung der Swiss Care Connect anwendbar.



9. Haftung / GewÄhrleistung


Swiss Care Connect übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Echtheit der durch den Kandidaten vorgelegten Unterlagen und Informationen sowie für die Qualität der Arbeit erfolgreich vermittelter Kandidaten.


Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung des Kandidaten sowie das Vorliegen einer allenfalls notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die ausgeschriebene Stelle auf eigene Verantwortung zu prüfen.


Im Übrigen ist die Haftung der Swiss Care Connect - soweit gesetzlich zulässig - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.



10. Off-Limit-Klausel


Swiss Care Connect verpflichtet sich, keine erfolgreich vermittelten Kandidaten der Kunden weder direkt oder indirekt im Interesse anderer Klienten abzuwerben oder vorsätzlich anzusprechen.



11. Salvatorische Klausel


Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieser Vereinbarung als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.



12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Gerichtsstand ist Zürich. Schweizerisches Recht ist ausschliesslich anwendbar.



Zürich, 2025